Politisches System

Die politische Macht verteilt sich in der Schweiz auf drei Ebenen: Bund, Kantone und Gemeinden. Die Schweizerinnen und Schweizer können über politische Themen abstimmen.

Föderalismus

Die 26 Kantone und über 2000 Gemeinden in der Schweiz sind politisch sehr eigenständig. Man spricht vom "Föderalismus". Jeder Kanton und jede Gemeinde hat eine eigene Staatsstruktur. Der Kanton Basel-Stadt hat eine eigene Verfassung und Regierung, ein Parlament und Gerichte. Die Gemeinden und Kantone sind für sehr viele staatliche Aufgaben zuständig. Darum ist zum Beispiel das Schulsystem von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt. Die Bundesgesetze gelten für die ganze Schweiz. Daneben haben die Kantone eigene Gesetze, die nur auf dem Kantonsgebiet gelten. Auch die Gemeinden können eigene Regeln erlassen. Damit sie die Aufgaben bewältigen können, erheben der Bund, die Kantone und Gemeinden Steuern.

Gewaltenteilung

Die politische Macht soll sich nicht auf wenige Personen oder Organe konzentrieren. Deshalb ist die Staatsmacht in der Schweiz und in den Kantonen auf drei unabhängige Gewalten verteilt: die Legislative (gesetzgebende Gewalt), die Exekutive (gesetzesausführende Gewalt) und die Judikative (richterliche Gewalt). Im Kanton Basel-Stadt übernehmen folgende Behörden diese Aufgaben:

  • Legislative: Grosser Rat (100 Mitglieder, vom Volk alle vier Jahre gewählt)
  • Exekutive: Regierungsrat (7 Mitglieder, vom Volk alle vier Jahre gewählt)
  • Judikative: Verschiedene Gerichte auf Kantonsebene

In Basel-Stadt gibt es eine Besonderheit: Das Parlament, die Regierung und die Gerichte des Kantons Basel-Stadt sind gleichzeitig für die Stadtgemeinde Basel zuständig. Die beiden Gemeinden Riehen und Bettingen haben auch eine Legislative (Einwohnerrat) und eine Exekutive (Gemeinderat).

Auf Bundesebene hat die Legislative zwei Kammern: den Nationalrat und den Ständerat. Die nationale Regierung (7 Mitglieder) heisst Bundesrat. Auch auf nationaler Ebene gibt es verschiedene Gerichte. Entscheide der kantonalen Gerichte können zum Beispiel an das Bundesgericht als oberste Instanz weitergezogen werden.

Demokratische Rechte

Schweizerinnen und Schweizer dürfen abstimmen und wählen. Sie wählen die politischen Gremien auf Bundesebene sowie in ihrer Gemeinde und in ihrem Kanton. Sie können sich auch selber zur Wahl stellen. Ausserdem gibt es Volksabstimmungen über politische Angelegenheiten. Hier können die Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde, im Kanton und auf Bundesebene entscheiden (direkte Demokratie).

Bürgerinnen und Bürger können auch über eigene Vorschläge abstimmen lassen. Dafür müssen sie eine Volksinitiative starten. Ausländerinnen und Ausländer, die im Kanton Basel-Stadt wohnen, dürfen nicht abstimmen und wählen. Aber sie können eine Petition an die Behörden richten, wenn sie politische Anliegen haben. Ausserdem können sie sich in Kommissionen, Interessensverbänden oder Vereinen engagieren.

Grundrechte

In der Bundesverfassung stehen die obersten rechtlichen Grundsätze der Schweiz. Ein wichtiger Teil der Bundesverfassung sind die Grundrechte, die auf der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) beruhen. Sie schützen die menschliche Existenz, zum Beispiel das Recht auf Leben oder das Recht auf Hilfe in Notlagen. Und sie schützen die Einzelnen vor staatlicher Gewalt oder Gruppen gegenüber Mehrheiten. Sie sollen garantieren, dass niemand andere Personen wegen ihrer Herkunft, Rasse, Religion, ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert. Menschen, die rassistisch diskriminiert werden, können sich im Kanton Basel-Stadt kostenlos unterstützen und beraten lassen. In der Schweiz herrscht Religionsfreiheit-, Meinungsfreiheit- und Pressefreiheit.