Bildungssystem

In der Schweiz kann man immer etwas lernen und sich persönlich weiterentwickeln. Besonders wichtig ist die Ausbildung für einen Beruf. Wer eine Ausbildung gemacht hat, kann sich danach weiterbilden oder an einer Hochschule studieren.

Aufbau / Zuständigkeiten

In der Schweiz gibt es drei Bildungsstufen, die aufeinander aufbauen.

  • Obligatorische Schule (Volksschule: Kindergarten, Primarschule und Sekundarstufe I)
  • Berufliche Grundbildung oder Mittelschule (Sekundarstufe II)
  • Fachhochschulen/Universitäten und höhere Berufsbildung (Tertiärstufe)

Öffentliche Stellen kümmern sich um die Ausbildung: Der Bund, die Kantone und die Gemeinden teilen sich die Aufgaben und die Verantwortung. Deshalb gibt es in den Kantonen unterschiedliche Schulen und Schulsysteme.

Schulpflicht

Die obligatorische Schule dauert im Kanton Basel-Stadt 11 Jahre. Das bedeutet: Die Kinder müssen 11 Jahre lang die Schule besuchen. Die Schulzeit beginnt, wenn das Kind 4 Jahre alt ist.

Wenn Ihr Kind nicht zur Schule gehen kann, müssen Sie Ihr Kind entschuldigen. Wenn Kinder unentschuldigt die Schule nicht besuchen, können die Eltern gebüsst werden.

Kinder bis 16 Jahre, die neu nach Basel ziehen, dürfen die obligatorische Schule besuchen. Jugendliche ab 16 Jahren, die neu nach Basel ziehen, können zum Berufsinformationszentrum (BIZ) gehen. Das BIZ informiert, welche Berufe und Ausbildungen die Jugendlichen machen können.

Ausbildung nach obligatorischer Schule

Nach der obligatorischen Schule machen die Jugendlichen eine Ausbildung. Sehr viele Jugendliche entscheiden sich für eine berufliche Grundbildung (Berufslehre). Damit können sie später eine höhere Berufsbildung machen. Die Jugendlichen können während oder nach der Berufslehre eine Berufsmaturität machen. Damit können sie später eine Fachhochschule besuchen. Ungefähr 20 Prozent der Jugendlichen machen eine Maturität am Gymnasium (gymnasiale Maturität). Damit dürfen die Jugendlichen an der Universität studieren.

Stipendien

Es gibt Stipendien für Personen mit wenig Geld, damit sie eine weiterführende Schule besuchen oder eine Berufsausbildung machen können. Die Personen bekommen dann nach der obligatorischen Schule Geld für eine Ausbildung. Auch wenn Sie aus einem anderen Land kommen und in Basel-Stadt wohnen, können Sie vielleicht ein Stipendium bekommen. Aber das hängt davon ab, aus welchem Land Sie kommen und wie lange Sie schon in der Schweiz leben. Das Amt für Ausbildungsbeiträge der kantonalen Verwaltung gibt weitere Informationen.