Sexualisierte Gewalt

Sexuelle Übergriffe gibt es auch in einer (ehemaligen) Partnerschaft und der Familie. Sexualisierte Gewalt ist eine Form von Häuslicher Gewalt. Sie kann bei der Polizei angezeigt werden. Auch wenn man keine Anzeige bei der Polizei machen will: Es ist wichtig, sich nach dem Übergriff möglichst rasch medizinisch untersuchen zu lassen.

Medizinische Hilfe

Die Frauenklinik oder das Notfallzentrum des Universitätsspitals Basel führen vertrauliche Behandlungen durch.

  • Die Ärztin oder der Arzt informiert niemanden.
  • Die Gewalt wird dokumentiert. Die Spuren werden 1 Jahr aufbewahrt.
  • Die Dokumente können später der Polizei gegeben werden. Es sind wichtige Beweismittel.
  • Die Ärztin oder der Arzt kann mit der Opferhilfe vernetzen.

Zwischen der Gewalt und der Untersuchung

  • Nicht duschen und nicht waschen – auch die Hände nicht.
  • Wenn möglich nicht auf die Toilette gehen.
  • Kleider nicht waschen, zum Untersuch mitbringen.

Anzeige bei der Polizei

Die Polizei hat Erfahrung mit Anzeigen wegen sexualisierter Gewalt. Befragungen werden von einer Person des gleichen Geschlechts durchgeführt. Die Anzeige kann auf dem Polizeiposten eingereicht werden. Man kann eine Vertrauensperson oder eine Fachperson von der Opferhilfe mitnehmen.

Der Sozialdienst der Kantonspolizei ist spezialisiert auf Häusliche und Sexualisierte Gewalt:

  • Sozialdienst Kantonspolizei: 061 267 70 38 (zu Bürozeiten)

Ausserhalb der Bürozeiten erreicht man die Polizei über den Notruf 117 oder 112.