Was ist häusliche Gewalt?

Häusliche Gewalt ist Gewalt in der Familie oder Partnerschaft. Sie verletzt körperlich und seelisch. Häusliche Gewalt hat verschiedene Formen. Häusliche Gewalt ist in der Schweiz verboten.

Was ist häusliche Gewalt?

Häusliche Gewalt ist Gewalt in der Familie oder Partnerschaft: Zwischen verheirateten Personen oder Personen, die ein Paar sind oder waren. Unabhängig davon, ob sie zusammenleben. Aber auch Gewalt zwischen Eltern und Kindern oder zwischen Geschwistern ist Häusliche Gewalt.

Häusliche Gewalt kann zu psychischen und psycho-somatischen Erkrankungen führen. Häusliche Gewalt gefährdet zudem insbesondere die gesunde und soziale Entwicklung von Kindern. Auch Kinder, die Häusliche Gewalt indirekt miterleben, sind betroffen.

Wer ist betroffen?

Alle Menschen können von Häuslicher Gewalt betroffen sein: junge und alte Menschen, Personen mit und ohne Schweizer Pass, reiche und arme Familien. Viele Menschen leiden in der Schweiz unter Gewalt in der Familie oder (ehemaligen) Partnerschaft. Es ist wichtig, dass Betroffene sich Hilfe holen.

Verschiedene Formen

Es gibt verschiedene Formen von häuslicher Gewalt: Körperliche, psychische, sexuelle und wirtschaftliche Gewalt. Oft kommen verschiedene Gewaltformen gleichzeitig vor.

Zum Beispiel: Dauernd beschimpfen, Kontakte verbieten, einsperren, stossen, kontrollieren, zu Sex zwingen, Geld wegnehmen, verbieten eine Sprache zu lernen, Kinder vernachlässigen. Auch Drohungen sind häusliche Gewalt.

Häusliche Gewalt ist verboten

Häusliche Gewalt ist verboten. Sie wird strafrechtlich verfolgt. Erfährt die Polizei von häuslicher Gewalt, muss sie ermitteln. Auch wenn die Person, die die Gewalt erlebt hat, dies nicht will.

Beratung durch die Opferhilfe

Die Opferhilfe berät beraten und informiert Personen, die Gewalt in der Familie oder (ehemaligen) Partnerschaft erleben. Diese Hilfe ist gratis. Zusammen mit der Fachperson kann man die nächsten Schritte planen.

Die Mitarbeitenden unterstehen der Schweigepflicht. Das heisst sie dürfen niemanden über die Gespräche informieren. Auch nicht die Polizei.