Familiennachzug

Wenn Sie in der Schweiz leben, können Personen aus Ihrer Familie auch in die Schweiz ziehen. Dafür müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Verwandte oder Bekannte wollen Sie in der Schweiz besuchen? Dann müssen sie manchmal ein Einreisevisum beantragen. Das hängt davon ab, aus welchem Land Ihr Besuch kommt.

Familiennachzug

Wenn Sie hier leben, dürfen vielleicht auch direkte Verwandte, Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin in die Schweiz ziehen (Familiennachzug). Für welche Mitglieder von Ihrer Familie dürfen Sie einen Antrag stellen? Das kommt darauf an, welche Staatsangehörigkeit und welche Aufenthaltsbewilligung Sie haben. Vielleicht darf Ihre Familie auch nachziehen, wenn Sie nur vorläufig aufgenommen sind und einen Ausweis F haben.

Das Migrationsamt entscheidet, ob Ihre Familie nachziehen darf. Das Migrationsamt informiert Sie, was Sie tun müssen und welche Dokumente Sie brauchen.

Achtung: Sie müssen den Nachzug von Ihrer Familie innerhalb einer bestimmten Frist beantragen. Die Frist ist bei Kindern kürzer als bei erwachsenen Personen, zum Beispiel bei Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin.

Vorbereitung der Heirat

Sie wohnen in der Schweiz und wollen eine Person aus dem Ausland heiraten? Dann können Sie eine Erlaubnis für die Einreise beantragen, damit sie die Heirat vorbereiten können (Vorbereitung der Heirat). Dadurch kann Ihr Partner oder Ihre Partnerin schon vor der Heirat in die Schweiz reisen, und Sie können hier heiraten.

Das Migrationsamt entscheidet, ob Ihr Partner oder Ihre Partnerin einreisen darf. Das Amt informiert Sie, was Sie tun müssen und welche Dokumente Sie brauchen.

Einreisevisum

Ihre Verwandten oder Bekannten aus Ihrem Herkunftsland wollen Sie in der Schweiz besuchen? Dann brauchen sie vielleicht ein Einreisevisum für die Schweiz. Oft ist es nicht einfach, das Visum zu bekommen. Manchmal müssen Ihre Besucherinnen und Besucher einen Einladungsbrief zeigen, den Sie geschrieben haben. Oder die Besucherinnen und Besucher müssen garantieren, dass sie sich selbst finanzieren können (Verpflichtungserkärung).

Die Schweizer Botschaft im Ausland entscheidet, ob die Personen ein Visum bekommen. Die Botschaft informiert, was Ihre Besucherinnen und Besucher tun müssen und welche Dokumente sie brauchen. Sie können auch beim Migrationsamt Informationen bekommen.