Partnerschaft

In der Schweiz gibt es verschiedene Arten, wie Menschen zusammenleben. Wenn Sie heiraten wollen, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Beide Ehepartner haben die gleichen Rechte.

Zusammenleben

In der Schweiz hat sich in den letzten Jahrzehnten viel verändert. Oft leben Paare zusammen, die nicht verheiratet sind (Konkubinat). Die Paare haben auch gemeinsame Kinder. Es gibt keine feste Rollenteilung zwischen den Partnern. Das bedeutet, Frauen und Männer müssen keine bestimmten Aufgaben in der Beziehung übernehmen.

Auch gleichgeschlechtliche Paare dürfen zusammenleben, zum Beispiel ein Mann mit einem Mann oder eine Frau mit einer Frau. Sie haben die gleichen Rechte wie andere Paare und dürfen auch heiraten.

Heirat

In der Schweiz dürfen Sie erst ab 18 Jahren heiraten. Auch gleichgeschlechtliche Paare können heiraten: Ein Mann kann einen Mann heiraten, und eine Frau kann eine Frau heiraten. Wenn Sie heiraten wollen, müssen Sie sich beim Zivilstandsamt Basel-Stadt melden. Das Zivilstandsamt beginnt dann mit dem "Ehevorbereitungsverfahren". Mit diesem Verfahren wird die Heirat vorbereitet. Das Amt prüft zum Beispiel, ob die beiden Partner heiraten dürfen. Wenn das Verfahren abgeschlossen ist, müssen Sie innerhalb von 3 Monaten heiraten. Das Zivilstandsamt informiert Sie, wie das Verfahren abläuft und welche Unterlagen Sie brauchen.

Vielleicht lebt ein Partner noch im Ausland. Sie können einen Antrag stellen, dass der Partner oder die Partnerin in die Schweiz einreisen darf (Vorbereitung der Heirat). Dann können Sie beide hier in der Schweiz heiraten.

Vielleicht hat das Zivilstandsamt den Verdacht, dass Sie eine Scheinehe eingehen. Scheinehe bedeutet: Sie heiraten nur deshalb, damit einer der Partner in der Schweiz leben kann. Das Zivilstandsamt kann die Heirat verweigern. Wenn Sie schon geheiratet haben, kann das Amt die Ehe für ungültig erklären. Die Ehe wird dann wieder aufgelöst. Oder vielleicht verlieren Sie durch die Scheinehe Ihre Aufenthaltsbewilligung.

Rechte und Pflichten

Ehepartner haben dieselben Rechte und Pflichten, so steht es im Gesetz. Sie sind in der Ehe gleichberechtigt. Beide Ehepartner müssen freiwillig heiraten. Bei einer Zwangsheirat wird eine Person zur Heirat gezwungen. Wenn die Behörden davon erfahren, können sie die Ehe für ungültig erklären. Personen, die andere Personen zur Heirat gezwungen haben, bekommen eine Strafe.

Sie haben das Gefühl, dass Sie zu einer Heirat gezwungen werden? Die Beratungsstelle zwangsheirat.ch unterstützt Sie. Der Anruf ist gratis. Das ist die Telefonnummer: 0800 800 007

Familienplanung

Sie haben Fragen zu Familienplanung, Schwangerschaft und Sexualität? Im Kanton Basel-Stadt gibt es Beratungsstellen dafür. Die Stellen informieren über verschiedene Themen, zum Beispiel Verhütung, sexuelle Probleme, sexuelle Gesundheit, Geschlechtskrankheiten oder wenn Sie ungewollt schwanger werden. Sie beraten Sie auch, wenn Sie ein Kind erwarten oder bereits Kinder haben.

Scheidung

Sie sind verheiratet und wollen sich scheiden lassen? Dann können Sie die Scheidung beim Zivilgericht Basel-Stadt beantragen. Sie können die Scheidung alleine beantragen. Oder Sie beantragen die Scheidung zusammen mit Ihrem Ehepartner.

Sie haben im Ausland geheiratet? Auch dann können Sie sich nach Schweizer Recht scheiden lassen. Aber Sie müssen dafür seit mindestens einem Jahr in der Schweiz wohnen. Und die Schweiz muss Ihr Hauptwohnort sein. Wenn Sie sich scheiden lassen, kann sich dadurch Ihr Aufenthaltsstatus ändern. Vielleicht dürfen Sie nach der Scheidung nicht mehr in der Schweiz leben. Sie lassen sich gerade einbürgern? Dann kann es sein, dass Sie nach der Scheidung nicht mehr Schweizerin oder Schweizer werden können.

Dürfen Sie nach der Scheidung in der Schweiz bleiben? Am besten fragen Sie eine Beratungsstelle für Ehe und Familien oder eine Rechtsberatungsstelle. Wenn Sie Opfer häuslicher Gewalt sind, gibt es besondere Regeln.