Öffnungszeiten / Feiertage

In der Schweiz sind die meisten Läden am Sonntag geschlossen. Ausnahmen sind Geschäfte an Bahnhöfen oder Tankstellen. Gesetzliche Feiertage sind kantonal geregelt.

Feiertage

Die Feiertage sind im Arbeitsgesetz geregelt und rechtlich den Sonntagen gleichgestellt. Der 1. August (Nationalfeiertag) ist in der ganzen Schweiz ein gesetzlicher Feiertag. Zusätzlich kann jeder Kanton weitere offizielle Feiertage festlegen. Im Kanton Basel-Stadt gelten die folgenden Tage als Feiertage: Neujahr (1. Januar), Karfreitag (Freitag vor Ostern), Ostern, Tag der Arbeit (1. Mai), Auffahrt (Donnerstag 40 Tage nach Ostersonntag), Pfingsten, Nationalfeiertag (1. August), Weihnachten (25. Dezember), Stephanstag (26. Dezember).

Öffnungszeiten Läden

Die Ladenöffnungszeiten sind kantonal unterschiedlich. Im Kanton Basel-Stadt dürfen die Läden von Montag bis Freitag von 6.00 bis 20.00 Uhr geöffnet sein. Die Zeiten können aber je nach Laden variieren und kürzer sein. Am Samstag schliessen die meisten Läden früher als unter der Woche; häufig um 18.00 Uhr. Am Sonntag sind die meisten Läden geschlossen. Ausnahmen sind Läden in den Bahnhöfen, an Tankstellen oder Quartierläden, die normalerweise 7 Tage geöffnet sind und meist auch früher öffnen und später schliessen als alle anderen.

Öffnungszeiten öffentliche Verwaltung

Die kantonale Verwaltung ist in der Regel Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. Einige Stellen öffnen am Nachmittag bereits um 13.30 oder sind telefonisch länger erreichbar. Es empfiehlt sich in jedem Fall, sich vorher im Internet oder per Telefon zu erkundigen, wann die Schalter geöffnet sind.